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Der Verlust eines geliebten Menschen ist immer sehr traurig. Es müssen aber notwendige Schritte unternommen beziehungsweise veranlasst werden , um das Erbschaftsverfahren ab -zuschliessen und somit dem Gesetz zu entsprechen. Wir können Ihnen in diesem Verfahren helfen, das muss so bald wie möglich erledigt werden. In Spanien, müssen die Erbschaftssteuern innerhalb von sechs Monaten bezahlt werden ; anderfalls sind die Steuern höher.



10 SCHRITTE FÜR EINE SPANISCHE ERBSCHAFT:

  • 1 - Den originalen Totenschein zu bekommen.

  • 2 - Die Bescheinigung des Letzten Willens zu beantragen. In dem zertifiziert wird, ob eine Eintragung im Testamentsregister erfolgt ist oder nicht. Auch eine Bescheinigung über eine Todesfallversicherungen zu beantragen, um zu wissen, ob der Erblasser eine Todesfallversicherung hat.


  • 3 - Wenn der Erblasser kein Testament in Spanien hinterlassen hat, dann muss man untersuchen, wann er/sie ein Testament in dem Herkunftsland hinterlegt oder angefertigt hat.

  • 4 - Ein Inventar /Aufstellung über das gesamte Vermögen machen (Immobilien, Bankkonten- In-und Ausland).

  • 5 – Ein NIE ist eine Identifikationsnummer für Ausländer, die eine Grundvoraussetzung für die Erbschaft ist. Man kann den Antrag der NIE persönlich machen, oder wir können in Ihren Namen mit einer Vollmacht es beantragen. Die Vollmacht kann in Spanien oder in dem herkunftsland beim Notar gemacht werden.

  • 6 – Erbschafsteuer Berechnung – Die Erbschafsteuern Berechnung hängen von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel ob Sie Resident oder Nichtresident in Spanien sind, in welchem Verwandtschaftsverhältnis Sie mit dem Erlasser stehen, der Vermögenswert. Sie müssen auch wissen, dass jede autonome Region ihre eigenen umfangreichen Steuergesetze hat . Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung beträgt 6 Monate nach der Erbschaft; Sie können auch später bezahlen aber unter Zahlung von Verzugszinsen.

  • 7 – Wir bereiten alle Urterlagen, die erforderlich sind, für die notarielle Beurkundung der Urkunden beim Notar vor.

  • 8 - Unterschreibung der notariellen Urkunde beim Notar. Sie können persönlich über einen vom Gericht vereidigten und zugelassenen Übesetzer unterschreiben, oder wir werden in Ihrem Namen mit Vollmacht unterschreiben.

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  • 9 - Bezahlung von den Erbschaftsteuern.

  • 10 – Wir verändern die Angaben im Grundbuch, die Inmobilien werden auf Ihren Namen registriert.

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